Gegenstandswert: Bedeutung und Definition
Definition: Der Gegenstandswert (im Prozess: Streitwert) ist der in Geld bemessene Wert einer Angelegenheit. Nach ihm richten sich die Anwaltsgebühren nach RVG und die Gerichtskosten nach GKG.
Bedeutung für Sie
Überhöhte Gegenstandswerte machen Abmahnungen teuer. Ihre Prüfung ist oft der einfachste Hebel, um Kosten zu senken.
Mehr dazu: Prozesskostenrechner
Rechtsgrundlagen
- § 2 RVG Normtext § 2 RVG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 23 RVG Normtext § 23 RVG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 51 GKG Normtext § 51 GKG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 3 ZPO Normtext § 3 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu § 3 ZPO
Passende Urteile
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