Streitwert: Bedeutung und Definition
Definition: Der Streitwert ist der vom Gericht festgesetzte Wert eines Rechtsstreits. Bei Unterlassungsansprüchen schätzt das Gericht das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der Unterlassung.
Bedeutung für Sie
Der Streitwert bestimmt, wie teuer ein Verfahren wird. Gegen eine zu hohe Festsetzung ist eine Beschwerde möglich.
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Rechtsgrundlagen
- § 3 ZPO Normtext § 3 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu § 3 ZPO
- § 51 GKG Normtext § 51 GKG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 68 GKG Normtext § 68 GKG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 68 GKG
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