Geoblocking: Bedeutung und Definition
Definition: Geoblocking bezeichnet Beschränkungen, mit denen Onlinehändler Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Niederlassungsorts den Zugang zu Angeboten verwehren oder schlechtere Bedingungen machen. Die Geoblocking-Verordnung (VO (EU) 2018/302) verbietet ungerechtfertigtes Geoblocking im EU-Binnenmarkt seit dem 03.12.2018.
Art. 3 der Verordnung betrifft den Zugang zu Online-Benutzeroberflächen, Art. 4 die Gleichbehandlung bei allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa wenn der Kunde die Ware im Land des Händlers abholt. Nach Art. 5 dürfen Händler im Rahmen der akzeptierten Zahlungsmittel nicht nach Herkunft des Kunden oder Sitz des Zahlungsdienstleisters unterscheiden. Audiovisuelle Mediendienste und bestimmte urheberrechtlich geschützte Inhalte sind von Teilen der Verordnung ausgenommen. In Deutschland kann die Bundesnetzagentur Verstöße als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Bedeutung für Sie
Händler dürfen Kunden aus anderen EU-Staaten nicht ohne deren Zustimmung auf eine Länderversion umleiten und müssen ihnen grundsätzlich zu denselben Bedingungen verkaufen wie Inländern. Eine Pflicht, in alle Mitgliedstaaten zu liefern, folgt daraus aber nicht.
Mehr dazu: E-Commerce
Rechtsgrundlagen
- VO (EU) 2018/302 Normtext VO (EU) 2018/302 (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 3 VO (EU) 2018/302 Normtext Art. 3 VO (EU) 2018/302 (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 4 VO (EU) 2018/302 Normtext Art. 4 VO (EU) 2018/302 (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.