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Markenanmeldung: Bedeutung und Definition

Definition: Eine deutsche Marke entsteht durch Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (§ 4 Nr. 1 MarkenG). Die Anmeldung muss die Wiedergabe der Marke, ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen und Angaben zum Anmelder enthalten (§ 32 MarkenG).

Nach der Veröffentlichung der Eintragung können Inhaber älterer Rechte innerhalb von drei Monaten Widerspruch erheben (§ 42 MarkenG). Der Schutz dauert zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden (§ 47 MarkenG). Wichtig ist ein präzises Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Es bestimmt den Schutzumfang und lässt sich nach der Anmeldung nicht mehr erweitern.

Bedeutung für Sie

Die Amtsgebühr für eine elektronische Anmeldung beträgt 290 Euro einschließlich bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Vor der Anmeldung lohnt eine Recherche nach älteren Rechten, denn das Amt prüft nur absolute Schutzhindernisse.

Mehr dazu: Marke anmelden

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