Markenrecherche: Bedeutung und Definition
Definition: Eine Markenrecherche prüft vor der Anmeldung oder Benutzung eines Zeichens, ob bereits identische oder ähnliche ältere Marken, Unternehmenskennzeichen oder Titel existieren, die einen Konflikt auslösen könnten. Man unterscheidet die einfache Identitätsrecherche von der aussagekräftigeren Ähnlichkeitsrecherche.
Zu durchsuchen sind mindestens die Register für deutsche Marken, Unionsmarken und international registrierte Marken mit Schutz für Deutschland, etwa über DPMAregister, TMview oder die WIPO-Datenbank. Nicht eingetragene Rechte wie Unternehmenskennzeichen und Werktitel (§ 5 MarkenG) finden sich dort nicht und erfordern ergänzende Recherchen im Handelsregister und im Internet. Entscheidend für den Konflikt sind die Zeichenähnlichkeit, die Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und die Kennzeichnungskraft der älteren Marke (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG).
Bedeutung für Sie
Das DPMA prüft bei der Anmeldung nur absolute Schutzhindernisse, nicht aber ältere Rechte Dritter. Ohne Recherche drohen deshalb ein Widerspruch, eine Abmahnung oder ein teures Rebranding.
Mehr dazu: Markenstart-Check
Rechtsgrundlagen
- § 9 MarkenG Normtext § 9 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 5 MarkenG Normtext § 5 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 5 MarkenG
- § 42 MarkenG Normtext § 42 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Passende Urteile
- EuGH: Maxxus/Globus – keine Marktrecherchepflicht des Klägers im Verfallsverfahren wegen NichtbenutzungEuGH (Zehnte Kammer), 10.03.2022, Az. C-183/21
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