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Panoramafreiheit: Bedeutung und Definition

Definition: Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch Fotografie, Film, Malerei oder Grafik zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben (§ 59 UrhG). Bei Bauwerken gilt das nur für die äußere Ansicht.

Der BGH hat am 23.10.2024 (I ZR 67/23) entschieden, dass Drohnen-Luftaufnahmen nicht unter die Panoramafreiheit fallen, weil solche Aufnahmen nicht aus der Perspektive öffentlicher Wege, Straßen oder Plätze entstehen. Auch bei zulässiger Nutzung gelten das Änderungsverbot (§ 62 UrhG) und die Pflicht zur Quellenangabe (§ 63 UrhG). Abgebildete Personen haben zusätzlich ihr Recht am eigenen Bild.

Bedeutung für Sie

Fotos von Gebäuden, Skulpturen oder Street-Art aus öffentlicher Perspektive dürfen in der Regel auch kommerziell genutzt werden. Bilder aus Innenräumen, von privaten Grundstücken aus oder mit Hilfsmitteln wie Leitern sind nicht gedeckt.

Mehr dazu: Bild- und Fotorecht

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.