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Zitatrecht: Bedeutung und Definition

Definition: Das Zitatrecht erlaubt die Übernahme fremder Werkteile ohne Zustimmung, wenn das Zitat einem Belegzweck dient, sich mit dem eigenen Werk auseinandersetzt und die Quelle angegeben wird.

Bedeutung für Sie

Ein Zitat ist keine Dekoration. Bloßes Übernehmen von Bildern oder Texten zur Illustration ist meist nicht gedeckt.

Mehr dazu: Urheberrecht (Leistungsseite)

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.