Zitatrecht: Bedeutung und Definition
Definition: Das Zitatrecht erlaubt die Übernahme fremder Werkteile ohne Zustimmung, wenn das Zitat einem Belegzweck dient, sich mit dem eigenen Werk auseinandersetzt und die Quelle angegeben wird.
Bedeutung für Sie
Ein Zitat ist keine Dekoration. Bloßes Übernehmen von Bildern oder Texten zur Illustration ist meist nicht gedeckt.
Mehr dazu: Urheberrecht (Leistungsseite)
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuGH: Kurzer Social-Media-Text kann urheberrechtlich geschützt sein - Zitatschranke ohne kommerzielle VorteileEuGH (Zweite Kammer), 03.09.2026, Az. C-598/24
- LG Köln: Reaction-Video auf YouTube braucht klare Quellenangabe – Infobox reicht nichtLG Köln 14. Zivilkammer, 21.05.2026, Az. 14 O 101/26
- EuGH (Spiegel Online): Zitat- und Berichterstattungsschranke bei Verlinkung von OriginaltextenEuGH (Große Kammer), 29.07.2019, Az. C-516/17
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.