Pastiche, Parodie und Karikatur: Bedeutung und Definition
Definition: Die Nutzung eines Werks zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches ist ohne Zustimmung erlaubt. Nach dem EuGH (Urteil vom 14.04.2026, C-590/23 – Pelham II) erfasst Pastiche Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, sich aber merklich davon unterscheiden und erkennbar in einen künstlerischen Dialog mit ihm treten, etwa als Stilnachahmung, Hommage oder humorvolle Auseinandersetzung; auch Sampling kann darunter fallen.
Bedeutung für Sie
Memes und Remixe sind nicht automatisch erlaubt. Entscheidend ist eine erkennbare Auseinandersetzung mit dem Original.
Mehr dazu: Urheberrecht (Leistungsseite)
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuGH: Politische Parodie kann rechtfertigender Grund für die Benutzung einer bekannten Marke seinEuGH (Große Kammer), 08.09.2026, Az. C-298/23
- EuGH Pelham II: Pastiche-Schranke erfasst Sampling als künstlerischen DialogEuGH (Große Kammer), 14.04.2026, Az. C-590/23
- EuGH Pelham: Sampling eines kurzen Audiofragments kann Vervielfältigung seinEuGH (Große Kammer), 29.07.2019, Az. C-476/17
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.