Satire: Bedeutung und Definition
Definition: Satire ist eine Kunstform, die mit Übertreibung, Verfremdung und Spott gesellschaftliche Missstände oder Personen kritisiert. Sie kann durch die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG und die Meinungsfreiheit geschützt sein, findet aber ihre Grenze am Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde der Betroffenen.
Das BVerfG hat in der Strauß-Karikatur-Entscheidung klargestellt, dass auch satirische Darstellungen die Menschenwürde nicht verletzen dürfen, etwa durch die Darstellung einer Person bei sexuellen Handlungen (Beschluss vom 03.06.1987, 1 BvR 313/85). Maßgeblich ist, ob der Aussagekern einen Sachbezug hat oder sich in einer bloßen Herabsetzung erschöpft. Erkennt das Publikum die satirische Verfremdung nicht, kann eine scheinbare Tatsachenbehauptung entstehen, die nach den Regeln über unwahre Tatsachen zu beurteilen ist. Für Parodien im Urheberrecht gilt die eigene Schranke des § 51a UrhG.
Bedeutung für Sie
Bei der Prüfung trennen Gerichte die satirische Einkleidung vom eigentlichen Aussagekern und bewerten beide getrennt. Ein satirischer Beitrag ist deshalb nicht schon zulässig, weil er als Satire bezeichnet wird, aber auch nicht schon unzulässig, weil er scharf oder geschmacklos ist.
Mehr dazu: Medienrecht
Rechtsgrundlagen
- Art. 5 Abs. 3 GG Normtext Art. 5 Abs. 3 GG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 13 Urteile zu Art. 5 GG
- Art. 5 Abs. 1 GG Normtext Art. 5 Abs. 1 GG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 13 Urteile zu Art. 5 GG
- § 51a UrhG Normtext § 51a UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
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