Shadowbanning: Bedeutung und Definition
Definition: Shadowbanning bezeichnet die heimliche Einschränkung der Sichtbarkeit von Beiträgen oder Konten durch eine Plattform, ohne dass der Nutzer darüber informiert wird. Die Inhalte bleiben online, werden aber kaum noch angezeigt oder in Suchergebnissen herabgestuft.
Der Digital Services Act verpflichtet Hostingdienste, Nutzer über Beschränkungen der Sichtbarkeit von Inhalten, etwa Herabstufung oder Entfernung aus Empfehlungen, mit einer Begründung zu informieren (Art. 17 Abs. 1 lit. a DSA). Gegen solche Entscheidungen steht das interne Beschwerdeverfahren offen (Art. 20 DSA). Online-Plattformen müssen außerdem in ihren Nutzungsbedingungen die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungssysteme offenlegen (Art. 27 DSA). Ausnahmen bestehen etwa bei irreführenden kommerziellen Massen-Inhalten.
Bedeutung für Sie
Auch Sichtbarkeitsbeschränkungen sind Moderationsentscheidungen, die Plattformen begründen müssen. Wer einen plötzlichen Reichweitenverlust feststellt, kann Auskunft und Überprüfung verlangen.
Mehr dazu: Social-Media-Recht
Rechtsgrundlagen
- Art. 17 DSA Normtext Art. 17 DSA (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu Art. 17 DSA
- Art. 20 DSA Normtext Art. 20 DSA (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 27 DSA Normtext Art. 27 DSA (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.