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Vergleichende Werbung: Bedeutung und Definition

Definition: Werbung, die einen Mitbewerber erkennbar macht, ist zulässig, wenn sie objektiv nachprüfbare, wesentliche Eigenschaften vergleicht und weder irreführt noch herabsetzt.

Bedeutung für Sie

Preisvergleiche sind erlaubt, aber nur mit vergleichbaren Produkten und belegbaren Zahlen.

Mehr dazu: Wettbewerbsrecht

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.