Vergleichende Werbung: Bedeutung und Definition
Definition: Werbung, die einen Mitbewerber erkennbar macht, ist zulässig, wenn sie objektiv nachprüfbare, wesentliche Eigenschaften vergleicht und weder irreführt noch herabsetzt.
Bedeutung für Sie
Preisvergleiche sind erlaubt, aber nur mit vergleichbaren Produkten und belegbaren Zahlen.
Mehr dazu: Wettbewerbsrecht
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuGH: Posteshop – irreführende Werbung und vergleichende Werbung als selbständige ZuwiderhandlungenEuGH (Achte Kammer), 13.03.2014, Az. C-52/13
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