Irreführende Werbung: Bedeutung und Definition
Definition: Werbung ist irreführend, wenn sie unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale enthält, etwa Preis, Herkunft, Wirkung oder Testergebnisse. Auch das Verschweigen wesentlicher Informationen kann irreführend sein.
Bedeutung für Sie
Jede Werbeaussage muss belegbar sein. Mitbewerber und Verbände mahnen Irreführungen häufig ab.
Mehr dazu: Wettbewerbsrecht
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- OLG Köln: Werbung mit Einführungspreis gegenüber künftigem Preis unzulässigOLG Köln, 02.10.2026, Az. 6 U 24/26
- OLG Köln: Werbung mit „kostenlosem Schiffs-Shuttle“ und Fahrpreis für WeiterfahrtenOLG Köln, 27.07.2026, Az. 6 W 57/26
- LG Düsseldorf: UVP als Streichpreis und Rabatt ohne 30-Tage-Tiefstpreis unzulässigLG Düsseldorf 8. Kammer für Handelssachen, 17.07.2026, Az. 38 O 219/25
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