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Anonymisierung und Pseudonymisierung: Bedeutung und Definition

Definition: Pseudonymisierte Daten lassen sich ohne zusätzliche, getrennt aufbewahrte Informationen keiner Person zuordnen, bleiben aber personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO, wenn eine Identifizierung mit Mitteln, die vernünftigerweise eingesetzt würden, ausgeschlossen ist.

Der EuGH hat am 04.09.2025 (C-413/23 P, EDSB/SRB) klargestellt, dass pseudonymisierte Daten für einen Empfänger, der die Betroffenen mit vernünftigerweise verfügbaren Mitteln nicht identifizieren kann, keine personenbezogenen Daten sein müssen. Für den Verantwortlichen, der den Schlüssel hat, bleiben sie es; er muss deshalb schon bei der Erhebung über die Empfänger informieren. Pseudonymisierung ist zugleich eine anerkannte Schutzmaßnahme nach Art. 25 und Art. 32 DSGVO.

Bedeutung für Sie

Für Statistik, Produktentwicklung und KI-Training ist die Unterscheidung zentral: Echte Anonymisierung befreit von den DSGVO-Pflichten, Pseudonymisierung senkt nur das Risiko. Der Vorgang der Anonymisierung selbst ist noch eine Verarbeitung und braucht eine Rechtsgrundlage.

Mehr dazu: Datenrecht

Rechtsgrundlagen

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.