Gesundheitsdaten: Bedeutung und Definition
Definition: Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person beziehen, einschließlich erbrachter Gesundheitsdienstleistungen, aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (Art. 4 Nr. 15 DSGVO). Sie gehören zu den besonderen Kategorien des Art. 9 DSGVO.
Der EuGH legt den Begriff weit aus: Auch Daten, aus denen sich nur mittelbar Rückschlüsse auf die Gesundheit ziehen lassen, fallen darunter (Urteil vom 01.08.2022, C-184/20). Mit Urteil vom 04.10.2024 (C-21/23, Lindenapotheke) entschied er, dass Bestelldaten beim Onlinekauf apothekenpflichtiger Arzneimittel Gesundheitsdaten sind, auch ohne Rezeptpflicht, und dass Mitbewerber Datenschutzverstöße mit wettbewerbsrechtlichen Klagen verfolgen können.
Bedeutung für Sie
Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur in den Ausnahmefällen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO erlaubt. Arztpraxen, Apotheken, Gesundheits-Apps und Onlineshops für Gesundheitsprodukte brauchen deshalb ein besonders sorgfältiges Datenschutzkonzept.
Mehr dazu: Datenschutzrecht
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 Nr. 15 DSGVO Normtext Art. 4 Nr. 15 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 22 Urteile zu Art. 4 DSGVO
- Art. 9 DSGVO Normtext Art. 9 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 10 Urteile zu Art. 9 DSGVO
- § 22 BDSG Normtext § 22 BDSG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Passende Urteile
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