Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht: Bedeutung und Definition
Definition: Jede Person, die meint, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, kann sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. In Deutschland sind das die Landesdatenschutzbehörden und für bestimmte Bereiche die Bundesbeauftragte für den Datenschutz.
Das Beschwerderecht steht jeder betroffenen Person zu, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des mutmaßlichen Verstoßes (Art. 77 DSGVO). Die Behörde muss die Beschwerde in angemessenem Umfang untersuchen und den Beschwerdeführer über den Fortgang unterrichten (Art. 57 Abs. 1 lit. f DSGVO); gegen Untätigkeit ist eine Klage möglich (Art. 78 DSGVO). Gegenüber dem Unternehmen hat die Behörde umfassende Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse, etwa Auskunftsverlangen, Anweisungen und Verarbeitungsverbote (Art. 58 DSGVO). Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Behörde folgt aus Art. 31 DSGVO.
Bedeutung für Sie
Für Unternehmen beginnt ein Aufsichtsverfahren meist mit einem Anhörungsschreiben und einer Frist zur Stellungnahme. Antworten Sie fristgerecht, sachlich und vollständig, denn die Behörde kann Anordnungen und Bußgelder erlassen.
Mehr dazu: Hilfe bei Anfrage der Aufsichtsbehörde
Rechtsgrundlagen
- Art. 77 DSGVO Normtext Art. 77 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 6 Urteile zu Art. 77 DSGVO
- Art. 58 DSGVO Normtext Art. 58 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 4 Urteile zu Art. 58 DSGVO
- Art. 78 DSGVO Normtext Art. 78 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 3 Urteile zu Art. 78 DSGVO
- Art. 31 DSGVO Normtext Art. 31 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Passende Urteile
- EuG: EDSA durfte irischer Datenschutzbehörde Ausweitung der Untersuchung gegen Meta aufgebenEuG (Zehnte erweiterte Kammer), 29.01.2025, Az. T-70/23, T-84/23 und T-111/23
- EuGH: Exzessive Beschwerden bei der Datenschutzbehörde – Zahl allein genügt nicht, Missbrauchsabsicht nötigEuGH (Erste Kammer), 09.01.2025, Az. C-416/23
- EuGH: Aufsichtsbehörde muss nicht in jedem Fall eine Abhilfemaßnahme oder Geldbuße verhängenEuGH (Erste Kammer), 26.09.2024, Az. C-768/21
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