Benutzungsschonfrist: Bedeutung und Definition
Definition: Eine eingetragene Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung ernsthaft benutzt werden. Danach kann sie wegen Nichtbenutzung verfallen und ihre Rechte nicht mehr durchgesetzt werden.
Bedeutung für Sie
Dokumentieren Sie die Benutzung Ihrer Marke. Gegen gegnerische Marken kann der Einwand der Nichtbenutzung ein wirksames Abwehrmittel sein.
Mehr dazu: Markenrecht
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuGH: Designer-Namensmarke kann bei irreführender Benutzung verfallenEuGH (Dritte Kammer), 18.12.2025, Az. C-168/24
- EuG: Verfallsentscheidung zur Unionsbildmarke Làv wegen überzogener Beweisanforderungen aufgehobenEuG (Dritte Kammer), 19.11.2025, Az. T-563/24
- EuG: TESTAROSSA für Modellautos (Spielzeug) nicht verfallen – im Übrigen Klage abgewiesenEuG (Achte erweiterte Kammer), 02.07.2025, Az. T-1104/23
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.