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Benutzungsschonfrist: Bedeutung und Definition

Definition: Eine eingetragene Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung ernsthaft benutzt werden. Danach kann sie wegen Nichtbenutzung verfallen und ihre Rechte nicht mehr durchgesetzt werden.

Bedeutung für Sie

Dokumentieren Sie die Benutzung Ihrer Marke. Gegen gegnerische Marken kann der Einwand der Nichtbenutzung ein wirksames Abwehrmittel sein.

Mehr dazu: Markenrecht

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.