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Unionsmarke (EU-Marke): Bedeutung und Definition

Definition: Die Unionsmarke gewährt mit einer einzigen Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einheitlichen Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU. Grundlage ist die Unionsmarkenverordnung (VO (EU) 2017/1001).

Wegen des einheitlichen Charakters genügt ein Eintragungshindernis in einem Teil der Union, um die Anmeldung insgesamt zurückzuweisen (Art. 7 Abs. 2 UMV). Gegen eine veröffentlichte Anmeldung kann innerhalb von drei Monaten Widerspruch eingelegt werden (Art. 46 UMV). Nach Ablauf von fünf Jahren muss die Marke in der Union ernsthaft benutzt werden, sonst drohen Verfall und der Verlust der Durchsetzbarkeit (Art. 18 UMV).

Bedeutung für Sie

Die Grundgebühr für eine elektronische Anmeldung beträgt 850 Euro für eine Klasse, 50 Euro für die zweite und 150 Euro für jede weitere Klasse. Für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten verkaufen, ist sie oft günstiger als mehrere nationale Marken.

Mehr dazu: Markenservice

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.