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Digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB): Bedeutung und Definition

Definition: Seit dem 01.01.2022 regeln die §§ 327 ff. BGB Verbraucherverträge über digitale Produkte, also digitale Inhalte wie E-Books oder Software und digitale Dienstleistungen wie Streaming oder Cloud-Speicher. Die Regeln gelten auch, wenn der Verbraucher nicht mit Geld, sondern mit seinen Daten bezahlt (§ 327 Abs. 3 BGB).

Ein digitales Produkt ist mangelfrei, wenn es den subjektiven und objektiven Anforderungen sowie den Anforderungen an die Integration entspricht (§ 327e BGB). Die Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB besteht bei dauerhafter Bereitstellung während des gesamten Bereitstellungszeitraums, sonst so lange, wie Verbraucher es vernünftigerweise erwarten können. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass er schon bei Bereitstellung vorlag; bei dauerhafter Bereitstellung gilt die Vermutung für den gesamten Zeitraum (§ 327k BGB). Änderungen am Produkt sind nur unter den Voraussetzungen des § 327r BGB erlaubt.

Bedeutung für Sie

Anbieter müssen ihre Produkte während eines bestimmten Zeitraums mit Aktualisierungen, insbesondere Sicherheitsupdates, versorgen. Verbraucher haben bei Mängeln eigene Rechte auf Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Minderung und Schadensersatz.

Mehr dazu: E-Commerce

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