Softwarepflege und Wartung: Bedeutung und Definition
Definition: Ein Pflege- oder Wartungsvertrag verpflichtet den Anbieter, eine bereits eingesetzte Software laufend zu betreuen, insbesondere Fehler zu beheben, Updates und Sicherheitspatches bereitzustellen und Support zu leisten. Er wird häufig mit einem Service Level Agreement kombiniert.
Je nach Inhalt wird der Pflegevertrag als Dienstvertrag (§ 611 BGB), als Werkvertrag (§ 631 BGB) oder als typengemischter Vertrag eingeordnet; einzelne Pflichten wie die erfolgsbezogene Fehlerbeseitigung können unterschiedlich zu bewerten sein. Gegenüber Verbrauchern müssen digitale Produkte unabhängig von einem Pflegevertrag mit den erforderlichen Aktualisierungen, insbesondere Sicherheitsupdates, versorgt werden (§ 327f BGB). Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen nach dem Cyber Resilience Act für den erwarteten Nutzungszeitraum Sicherheitsupdates bereitstellen (Art. 13 VO (EU) 2024/2847). Eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren ist in AGB gegenüber Verbrauchern unwirksam (§ 309 Nr. 9 BGB).
Bedeutung für Sie
Ohne Pflegevertrag besteht nach Ablauf der Mängelrechte in der Regel kein Anspruch auf Fehlerbehebung oder Updates. Achten Sie auf Reaktions- und Lösungszeiten, Laufzeit, Preisanpassungsklauseln und darauf, wie lange der Anbieter Pflege zusagt.
Mehr dazu: Wartungsvertrag und SLA
Rechtsgrundlagen
- § 611 BGB Normtext § 611 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 611 BGB
- § 631 BGB Normtext § 631 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 327f BGB Normtext § 327f BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 13 VO (EU) 2024/2847 Normtext Art. 13 VO (EU) 2024/2847 (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.