SaaS-Vertrag: Bedeutung und Definition
Definition: Beim Software as a Service wird Software über das Internet bereitgestellt statt installiert. Der Vertrag wird überwiegend als Mietvertrag eingeordnet und sollte Verfügbarkeit, Support, Datenschutz, Datenrückgabe und Haftung regeln.
Die Einordnung als Mietvertrag geht auf die Rechtsprechung des BGH zum ASP-Vertrag zurück (Urteil vom 15.11.2006, XII ZR 120/04). Für Mängel gilt deshalb das Mietrecht: Die Miete mindert sich bei einem Mangel kraft Gesetzes (§ 536 BGB). Für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind, haftet der Anbieter nach § 536a BGB auch ohne Verschulden; diese Haftung wird in der Praxis häufig vertraglich ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die Regeln über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB). Seit dem 12.09.2025 verpflichtet der Data Act Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zudem, Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen (Art. 23 ff. Data Act).
Bedeutung für Sie
Achten Sie auf messbare Service-Levels, Exit-Regeln und einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Mehr dazu: SaaS-Vertrag prüfen
Rechtsgrundlagen
- §§ 535 ff. BGB Normtext §§ 535 ff. BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- §§ 327 ff. BGB Normtext §§ 327 ff. BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 28 DSGVO Normtext Art. 28 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu Art. 28 DSGVO
- § 536a BGB Normtext § 536a BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- VO (EU) 2023/2854 Normtext VO (EU) 2023/2854 (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.