Domainstreit: Bedeutung und Definition
Definition: Bei Domainstreitigkeiten geht es um Kennzeichen- und Namensrechte an Internetadressen. Für .de-Domains ist ein DENIC-Dispute möglich, für generische Endungen wie .com das UDRP-Verfahren.
Bedeutung für Sie
Ein Dispute-Eintrag sichert eine Domain gegen Übertragung, während Sie Ihre Rechte klären.
Mehr dazu: Domainrecht
Rechtsgrundlagen
- § 12 BGB Normtext § 12 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 5 MarkenG Normtext § 5 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 5 MarkenG
- § 15 MarkenG Normtext § 15 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 15 MarkenG
Passende Urteile
- OLG Köln: Domainerwerb zum Weiterverkauf an den Namensträger als gezielte BehinderungOLG Köln, 22.07.2026, Az. 6 W 8/26
- EuGH: Doggy/Purefun – Schutz einer Unternehmensbezeichnung gegen Handels- und DomainnamenEuGH (Achte Kammer), 10.07.2025, Az. C-365/24
- EuGH: Bösgläubige Registrierung von .eu-Domains kann auch auf nicht aufgezählte Umstände gestützt werdenEuGH (Zweite Kammer), 03.06.2010, Az. C-569/08
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.