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Gesundheitswerbung (HWG und Health Claims): Bedeutung und Definition

Definition: Gesundheitswerbung unterliegt besonders strengen Regeln: Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) begrenzt Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und Behandlungen, und für Lebensmittel sind gesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) nur erlaubt, wenn sie zugelassen sind.

Irreführend ist nach § 3 HWG insbesondere, Arzneimitteln oder Verfahren eine Wirkung beizulegen, die sie nicht haben, oder einen sicheren Erfolg zu versprechen. § 11 HWG verbietet in der Publikumswerbung bestimmte Formen, etwa Werbung mit Äußerungen Dritter in missbräuchlicher Weise. Für Lebensmittel sind die zugelassenen Angaben in der Unionsliste der VO (EU) Nr. 432/2012 aufgeführt. Verstöße sind zugleich Marktverhaltensverstöße, die Mitbewerber nach § 3a UWG abmahnen können.

Bedeutung für Sie

Heilversprechen, Vorher-nachher-Bilder bei bestimmten Eingriffen und nicht belegte Wirkaussagen sind häufige Abmahngründe. Wer für Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik oder Praxen wirbt, sollte jede Wirkaussage vorab auf eine zugelassene Formulierung oder einen wissenschaftlichen Nachweis prüfen.

Mehr dazu: Wettbewerbsrecht

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