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Preisangabenverordnung (PAngV): Bedeutung und Definition

Definition: Die Preisangabenverordnung verpflichtet Unternehmen, Verbrauchern den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben (§ 3 PAngV). Bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche ist zusätzlich der Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar zu nennen (§ 4 PAngV).

Wer eine Preisermäßigung bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung angeben (§ 11 PAngV). Der EuGH hat am 26.09.2024 (C-330/23, Aldi Süd) entschieden, dass sich eine prozentuale Ermäßigung oder ein Hinweis auf einen Preisvorteil auf genau diesen Preis beziehen muss. Daneben können Verstöße als Ordnungswidrigkeit nach § 20 PAngV geahndet werden.

Bedeutung für Sie

Fehlende Grundpreise, unklare Versandkosten und Rabatte ohne korrekten Vergleichspreis sind häufige Gründe für Abmahnungen im Online-Handel. Verstöße sind über § 3a UWG wettbewerbsrechtlich verfolgbar.

Mehr dazu: E-Commerce

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.