KI-Kompetenz: Bedeutung und Definition
Definition: KI-Kompetenz bezeichnet die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die nötig sind, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und ihre Chancen und Risiken zu erkennen (Art. 3 Nr. 56 KI-VO). Seit der Änderung durch den Digital Omnibus müssen Anbieter und Betreiber nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen.
Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 24.07.2026, hat Art. 4 KI-VO neu gefasst. Anbieter und Betreiber ergreifen danach Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit Betrieb und Nutzung von KI-Systemen befasst sind; zu berücksichtigen sind deren technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext. Ausdrücklich klargestellt ist, dass dies nicht verpflichtet, für irgendeine Person ein bestimmtes Kompetenzniveau zu garantieren. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Anbieter und Betreiber, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Praxisbeispielen und Empfehlungen unterstützen. Neu eingefügt wurde Art. 4a KI-VO: Er erlaubt Anbietern von Hochrisiko-KI-Systemen ausnahmsweise, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen unbedingt erforderlich ist, etwa wenn synthetische oder anonymisierte Daten nicht genügen, und nur mit strengen Schutzvorkehrungen wie Pseudonymisierung, Zugriffskontrollen und Löschung nach der Korrektur.
Bedeutung für Sie
Die frühere Pflicht, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, gilt seit dem 27.07.2026 in dieser Form nicht mehr. Unternehmen sollten Schulungen, interne KI-Richtlinien und Einweisungen trotzdem beibehalten, weil sie die neue Unterstützungspflicht erfüllen und zugleich helfen, Haftungs- und Datenschutzrisiken beim KI-Einsatz zu begrenzen.
Mehr dazu: KI-Compliance
Rechtsgrundlagen
- Art. 4 KI-VO Normtext Art. 4 KI-VO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 4a KI-VO Normtext Art. 4a KI-VO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 3 Nr. 56 KI-VO Normtext Art. 3 Nr. 56 KI-VO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- VO (EU) 2026/1744 Normtext VO (EU) 2026/1744 (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.