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KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI): Bedeutung und Definition

Definition: Ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ist nach Art. 3 Nr. 63 KI-VO ein Modell, das eine erhebliche allgemeine Verwendbarkeit aufweist und ein breites Spektrum unterschiedlicher Aufgaben kompetent erfüllen kann, typischerweise ein großes Sprach- oder Bildmodell.

Seit dem 02.08.2025 müssen Anbieter nach Art. 53 KI-VO eine technische Dokumentation führen, nachgelagerten Anbietern Informationen bereitstellen, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts einschließlich maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalte umsetzen und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen. Ab einem Trainingsaufwand von mehr als 10²⁵ Gleitkommaoperationen wird ein systemisches Risiko vermutet (Art. 51 Abs. 2 KI-VO), das zusätzliche Pflichten nach Art. 55 KI-VO auslöst. Für Modelle, die vor dem 02.08.2025 in Verkehr gebracht wurden, läuft die Übergangsfrist bis 02.08.2027 (Art. 111 Abs. 3 KI-VO).

Bedeutung für Sie

Die Pflichten treffen die Anbieter des Modells, nicht jedes Unternehmen, das ein solches Modell über eine Anwendung nutzt. Wer ein Modell selbst erheblich verändert und unter eigenem Namen anbietet, kann aber selbst zum Anbieter werden.

Mehr dazu: AI-Act-Check

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.