KI und Urheberrecht: Bedeutung und Definition
Definition: Rein KI-generierte Inhalte sind mangels menschlicher Schöpfung in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Für das Training von KI gilt die Text-und-Data-Mining-Schranke, gegen die Rechteinhaber einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklären können.
Bedeutung für Sie
Klären Sie, wem KI-gestützte Ergebnisse gehören und ob Trainings- oder Eingabedaten Rechte Dritter verletzen.
Mehr dazu: Künstliche Intelligenz
Rechtsgrundlagen
- § 44b UrhG Normtext § 44b UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 60d UrhG Normtext § 60d UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 2 Abs. 2 UrhG Normtext § 2 Abs. 2 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 7 Urteile zu § 2 UrhG
Passende Urteile
- OLG Düsseldorf: KI-generiertes Bild nach Hundefoto verletzt Urheberrecht nicht, wenn nur das Motiv übernommen wirdOLG Düsseldorf, 02.04.2026, Az. 20 W 2/26
- OLG Köln: KI-Training mit öffentlichen Nutzerdaten von Facebook und Instagram im Eilverfahren nicht untersagtOLG Köln, 23.05.2025, Az. 15 UKl 2/25
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.