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Klageerwiderung und Klagefristen: Bedeutung und Definition

Definition: Die Klageerwiderung ist der Schriftsatz, mit dem der Beklagte auf eine Klage antwortet und seine Einwände vorträgt. Im schriftlichen Vorverfahren muss er innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung anzeigen, dass er sich verteidigen will, und danach innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erwidern (§ 276 ZPO).

Die Frist zur Klageerwiderung beträgt mindestens zwei weitere Wochen und kann auf begründeten Antrag verlängert werden; eine Notfrist lässt sich dagegen nicht verlängern. Verspätetes Vorbringen kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 296 ZPO zurückweisen. Gegen ein Versäumnisurteil ist binnen zwei Wochen Einspruch möglich (§ 339 ZPO), der den Prozess in die Lage vor der Säumnis zurückversetzt. Bestimmt das Gericht statt des schriftlichen Vorverfahrens einen frühen ersten Termin, kann es ebenfalls eine Frist zur Erwiderung setzen (§ 275 ZPO).

Bedeutung für Sie

Wer die Frist zur Verteidigungsanzeige verstreichen lässt, riskiert ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung. Notieren Sie deshalb sofort das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag und übergeben Sie die Klage umgehend, weil vor dem Landgericht nur ein Anwalt wirksam handeln kann.

Mehr dazu: Prozessrecht und Litigation-PR

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