Beweislast: Bedeutung und Definition
Definition: Die Beweislast bestimmt, wer im Prozess verliert, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache nicht bewiesen werden kann. Grundsätzlich trägt jede Partei die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sie eine für sich günstige Rechtsfolge ableitet; das Gericht würdigt die Beweise frei (§ 286 ZPO).
Erleichterungen gelten, wenn eine Partei außerhalb des Geschehens steht: Dann trifft den Gegner eine sekundäre Darlegungslast. Der BGH hat das beim Filesharing konkretisiert; der Anschlussinhaber muss vortragen, ob und welche anderen Personen selbständig Zugang zum Anschluss hatten (Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12, BearShare). Bei typischen Geschehensabläufen hilft der Anscheinsbeweis. Im Datenschutzrecht verschiebt die Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DSGVO die Last teilweise auf den Verantwortlichen, der die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitung nachweisen muss.
Bedeutung für Sie
Für Abmahnungen und Klagen heißt das: Wer einen Verstoß behauptet, muss ihn mit Screenshots, Testkäufen oder Zeugen belegen können. Sichern Sie Beweise früh, datiert und vollständig, bevor ein Inhalt gelöscht oder geändert wird.
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Rechtsgrundlagen
- § 286 ZPO Normtext § 286 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 3 Urteile zu § 286 ZPO
- § 138 ZPO Normtext § 138 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu § 138 ZPO
- Art. 5 Abs. 2 DSGVO Normtext Art. 5 Abs. 2 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 19 Urteile zu Art. 5 DSGVO
Passende Urteile
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