Patent: Bedeutung und Definition
Definition: Ein Patent schützt eine technische Erfindung, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Es gibt dem Inhaber für bis zu 20 Jahre das ausschließliche Recht, die Erfindung zu nutzen und anderen die Nutzung zu verbieten.
Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche sind nicht patentfähig (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG); computerimplementierte Erfindungen mit technischem Beitrag können aber geschützt werden. Das Patent gewährt ein Verbietungsrecht (§ 9 PatG) und dauert höchstens 20 Jahre ab Anmeldung (§ 16 PatG). Bei Verletzungen bestehen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 139 PatG). Daneben gibt es europäische Patente und das Einheitspatent.
Bedeutung für Sie
Wer eine Erfindung vor der Anmeldung veröffentlicht, gefährdet die Neuheit. Schließen Sie bei Gesprächen mit Investoren oder Partnern vorher eine Geheimhaltungsvereinbarung und prüfen Sie früh die Anmeldung.
Mehr dazu: Geschäftsgeheimnisschutz
Rechtsgrundlagen
- § 1 PatG Normtext § 1 PatG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 9 PatG Normtext § 9 PatG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 16 PatG Normtext § 16 PatG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 139 PatG Normtext § 139 PatG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.