Geheimhaltungsvereinbarung (NDA): Bedeutung und Definition
Definition: Eine Geheimhaltungsvereinbarung, englisch Non-Disclosure Agreement (NDA), verpflichtet die Beteiligten, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und nur für einen festgelegten Zweck zu nutzen. Sie wird typischerweise vor Vertragsverhandlungen, Kooperationen oder Investorengesprächen geschlossen.
Gesetzlich geschützt sind Geschäftsgeheimnisse nur, wenn ihr Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat (§ 2 Nr. 1 GeschGehG); vertragliche Verschwiegenheitspflichten gehören typischerweise dazu. Wer entgegen einer vertraglichen Pflicht ein Geschäftsgeheimnis nutzt oder offenlegt, handelt rechtswidrig (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GeschGehG) und haftet auf Unterlassung und Schadensersatz (§§ 6, 10 GeschGehG). Eine Vertragsstrafe erleichtert die Durchsetzung, weil kein Schaden nachgewiesen werden muss; in AGB muss sie angemessen sein (§ 307 BGB). Reverse Engineering eines frei erhältlichen Produkts ist grundsätzlich erlaubt, kann aber vertraglich ausgeschlossen werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG).
Bedeutung für Sie
Eine NDA ist zugleich ein wichtiger Baustein, um Informationen als Geschäftsgeheimnis zu schützen. Definieren Sie vertrauliche Informationen, Zweck, Laufzeit, Rückgabe und Folgen eines Verstoßes klar.
Mehr dazu: Geschäftsgeheimnisschutz
Rechtsgrundlagen
- § 2 GeschGehG Normtext § 2 GeschGehG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 4 GeschGehG Normtext § 4 GeschGehG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 3 GeschGehG Normtext § 3 GeschGehG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 307 BGB Normtext § 307 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 5 Urteile zu § 307 BGB
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