Rechtsschutzversicherung: Bedeutung und Definition
Definition: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Umfang des Vertrags Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Ob ein Fall gedeckt ist, entscheidet die Versicherung nach einer Deckungsanfrage.
Bedeutung für Sie
Viele Streitigkeiten, etwa zu Datenschutz oder Verträgen, können versichert sein. Die Deckungsanfrage übernehmen wir auf Wunsch für Sie.
Mehr dazu: Rechtsschutzversicherung
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.