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Kostenerstattung: Bedeutung und Definition

Definition: Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits, also Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Anwaltskosten beider Seiten. Bei einer berechtigten Abmahnung kann der Abmahnende Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen.

Bedeutung für Sie

Bei einer unberechtigten Abmahnung können Sie unter Umständen Ihre eigenen Anwaltskosten vom Abmahner zurückverlangen.

Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.