Schiedsverfahren: Bedeutung und Definition
Definition: In einem Schiedsverfahren entscheidet statt eines staatlichen Gerichts ein privates Schiedsgericht verbindlich über einen Streit. Voraussetzung ist eine Schiedsvereinbarung, die oft schon im Vertrag als Schiedsklausel enthalten ist.
Eine Schiedsvereinbarung ist die Vereinbarung, bestimmte Streitigkeiten einem Schiedsgericht zu unterwerfen (§ 1029 ZPO); sie muss in einem Dokument oder in Textform enthalten sein, an Verbrauchern beteiligte Vereinbarungen bedürfen einer eigenhändig unterzeichneten gesonderten Urkunde (§ 1031 ZPO). Wird trotz Schiedsvereinbarung vor einem staatlichen Gericht geklagt, ist die Klage auf Rüge als unzulässig abzuweisen (§ 1032 ZPO). Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils (§ 1055 ZPO) und kann nur aus eng begrenzten Gründen aufgehoben werden (§ 1059 ZPO). Einstweiliger Rechtsschutz bleibt auch vor staatlichen Gerichten möglich (§ 1033 ZPO).
Bedeutung für Sie
Schiedsverfahren sind vertraulich und bei internationalen Verträgen gut vollstreckbar, aber nicht automatisch günstiger. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob eine Schiedsklausel zu Ihrem Streitrisiko passt; gegenüber Verbrauchern gelten Formvorschriften.
Mehr dazu: Prozessrecht und Litigation-PR
Rechtsgrundlagen
- § 1029 ZPO Normtext § 1029 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 1031 ZPO Normtext § 1031 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 1032 ZPO Normtext § 1032 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 1055 ZPO Normtext § 1055 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.