Unterscheidungskraft: Bedeutung und Definition
Definition: Eine Marke wird nur eingetragen, wenn sie unterscheidungskräftig ist und nicht nur Eigenschaften der Ware beschreibt. Beschreibende Angaben wie „Bio-Shop“ für Lebensmittel sind freihaltebedürftig.
Bedeutung für Sie
Fantasievolle Namen sind leichter zu schützen und durchzusetzen als beschreibende.
Mehr dazu: Markenrecht
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuG: Wortmarke FOR BETTER GAMING – VEIKKAUS fehlt die UnterscheidungskraftEuG (Siebte Kammer), 01.07.2026, Az. T-615/25
- EuG: Unionswortmarke DEVIN als beschreibende geografische Angabe – Klage abgewiesenEuG (Sechste Kammer), 29.10.2025, Az. T-351/24
- EuG: Klangmarke der Berliner Verkehrsbetriebe – Zurückweisung wegen fehlender Unterscheidungskraft aufgehobenEuG (Zweite Kammer), 10.09.2025, Az. T-288/24
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.