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Verwertungsgesellschaft (GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst): Bedeutung und Definition

Definition: Verwertungsgesellschaften nehmen Urheber- und Leistungsschutzrechte treuhänderisch für viele Rechteinhaber wahr, vergeben Lizenzen, ziehen Vergütungen ein und schütten sie aus. Bekannte Beispiele sind GEMA für Musik, VG Wort für Texte und VG Bild-Kunst für Bilder und Fotos.

Die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften regelt das Verwertungsgesellschaftengesetz. Sie sind verpflichtet, jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen (Abschlusszwang, § 34 VGG), und müssen Tarife aufstellen (§ 38 VGG). Bei der GEMA wird zugunsten der Verwertungsgesellschaft vermutet, dass sie die Rechte an einem genutzten Musikstück wahrnimmt (§ 48 VGG). Bestimmte gesetzliche Vergütungsansprüche, etwa für Privatkopien, können nur durch Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden (§ 54h UrhG). Streitigkeiten über Tarife werden zunächst vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt verhandelt (§ 92 VGG).

Bedeutung für Sie

Wer Musik öffentlich spielt, Texte kopiert oder Bilder in großem Umfang nutzt, muss oft Lizenzen bei einer Verwertungsgesellschaft erwerben. Urheber erhalten über sie Vergütungen, etwa aus der Geräte- und Speichermedienabgabe.

Mehr dazu: Lizenzierung

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