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Musik in Social-Media-Videos: Bedeutung und Definition

Definition: Wer Musik in Social-Media-Videos verwendet, nutzt in der Regel das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung von Komponisten, Textdichtern, Interpreten und Tonträgerherstellern. Die Plattformen haben dafür Lizenzen erworben, die aber nicht jede Nutzung abdecken.

Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz verpflichtet große Upload-Plattformen, Lizenzen zu erwerben (§ 4 UrhDaG), und enthält Regeln für mutmaßlich erlaubte Nutzungen, etwa kurze Ausschnitte von bis zu 15 Sekunden Musik bei nicht kommerzieller Nutzung (§§ 9, 10 UrhDaG). Diese Vermutung schützt allerdings nur vor einer automatischen Sperrung auf der Plattform. Wahrnehmungsberechtigte Werke werden in Deutschland meist über die GEMA lizenziert; Leistungsschutzrechte an der konkreten Aufnahme sind gesondert zu beachten.

Bedeutung für Sie

Für private Accounts wirken die Lizenzen der Plattform nach § 6 UrhDaG auch zugunsten der Nutzer, solange diese nicht kommerziell handeln oder nur unerhebliche Einnahmen erzielen. Unternehmen und Influencer mit Werbebezug sollten dagegen nur Titel aus ausdrücklich für kommerzielle Nutzung freigegebenen Bibliotheken oder eigens lizenzierte Musik verwenden.

Mehr dazu: Social-Media-Recht

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.