Musik in Social-Media-Videos: Bedeutung und Definition
Definition: Wer Musik in Social-Media-Videos verwendet, nutzt in der Regel das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung von Komponisten, Textdichtern, Interpreten und Tonträgerherstellern. Die Plattformen haben dafür Lizenzen erworben, die aber nicht jede Nutzung abdecken.
Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz verpflichtet große Upload-Plattformen, Lizenzen zu erwerben (§ 4 UrhDaG), und enthält Regeln für mutmaßlich erlaubte Nutzungen, etwa kurze Ausschnitte von bis zu 15 Sekunden Musik bei nicht kommerzieller Nutzung (§§ 9, 10 UrhDaG). Diese Vermutung schützt allerdings nur vor einer automatischen Sperrung auf der Plattform. Wahrnehmungsberechtigte Werke werden in Deutschland meist über die GEMA lizenziert; Leistungsschutzrechte an der konkreten Aufnahme sind gesondert zu beachten.
Bedeutung für Sie
Für private Accounts wirken die Lizenzen der Plattform nach § 6 UrhDaG auch zugunsten der Nutzer, solange diese nicht kommerziell handeln oder nur unerhebliche Einnahmen erzielen. Unternehmen und Influencer mit Werbebezug sollten dagegen nur Titel aus ausdrücklich für kommerzielle Nutzung freigegebenen Bibliotheken oder eigens lizenzierte Musik verwenden.
Mehr dazu: Social-Media-Recht
Rechtsgrundlagen
- § 6 UrhDaG Normtext § 6 UrhDaG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 9 UrhDaG Normtext § 9 UrhDaG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 10 UrhDaG Normtext § 10 UrhDaG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 19a UrhG Normtext § 19a UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 6 Urteile zu § 19a UrhG
Passende Urteile
- AG Düsseldorf: Radio über Kopfhörer an 14 Sonnenbänken ist vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe (GEMA)AG Düsseldorf, 22.09.2025, Az. 14 C 9/25
- AG Düsseldorf: Musik über Lautsprecher in Sonnenbänken ist gesondert GEMA-lizenzpflichtigAG Düsseldorf, 21.12.2023, Az. 10 C 46/23
- EuGH: Hintergrundmusik in der Zahnarztpraxis – keine öffentliche Wiedergabe von TonträgernEuGH (Dritte Kammer), 15.03.2012, Az. C-135/10
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