Schufa-Eintrag und Scoring: Bedeutung und Definition
Definition: Auskunfteien wie die Schufa speichern Daten zur Kreditwürdigkeit und berechnen daraus Scorewerte, die Banken, Vermieter und Händler bei Vertragsentscheidungen verwenden. Ein Schufa-Eintrag über eine Zahlungsstörung und der daraus abgeleitete Score unterliegen den Vorgaben der DSGVO.
Der EuGH hat am 07.12.2023 (C-634/21, SCHUFA Holding) entschieden, dass bereits die Erstellung eines Scorewerts eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO ist, wenn der Empfänger seine Entscheidung maßgeblich darauf stützt. Am selben Tag hielt er in den verbundenen Sachen C-26/22 und C-64/22 die Speicherung von Daten über eine Restschuldbefreiung über die Dauer des öffentlichen Insolvenzregisters hinaus für unzulässig. Nach dem Urteil vom 27.02.2025 (C-203/22, Dun & Bradstreet Austria) muss der Verantwortliche das Verfahren und die angewandten Grundsätze so erläutern, dass die Person die Entscheidung nachvollziehen und anfechten kann.
Bedeutung für Sie
Betroffene können Auskunft über gespeicherte Daten und die Grundzüge der Berechnung verlangen und unrichtige oder unzulässige Einträge löschen lassen. Gerade nach einer bezahlten Forderung oder einer Restschuldbefreiung lohnt die Prüfung, ob die weitere Speicherung noch zulässig ist.
Mehr dazu: Datenschutzrecht
Rechtsgrundlagen
- Art. 22 DSGVO Normtext Art. 22 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 3 Urteile zu Art. 22 DSGVO
- Art. 15 DSGVO Normtext Art. 15 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 19 Urteile zu Art. 15 DSGVO
- Art. 17 DSGVO Normtext Art. 17 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 15 Urteile zu Art. 17 DSGVO
- § 31 BDSG Normtext § 31 BDSG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Passende Urteile
- OLG Hamm: Kein Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen Auskunftei wegen ScoringOLG Hamm, 22.01.2026, Az. 10 U 10/25
- AG Lüdenscheid: Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA durch Telekommunikationsanbieter zulässig – kein SchadensersatzAG Lüdenscheid, 25.06.2025, Az. 93 C 11/25
- EuGH: Auskunft über die Logik automatisierter Entscheidungen (Scoring) nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVOEuGH (Erste Kammer), 27.02.2025, Az. C-203/22
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.