Cloud-Vertrag: Bedeutung und Definition
Definition: Ein Cloud-Vertrag regelt die Bereitstellung von Rechenleistung, Speicher, Plattformen oder Software über das Internet, typischerweise als Infrastructure, Platform oder Software as a Service. Der Kunde erhält kein Eigentum an der Infrastruktur, sondern ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an einer vom Anbieter betriebenen Umgebung.
Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag, muss ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO vorliegen; bei Speicherorten oder Zugriffen außerhalb der EU sind die Regeln über Drittlandübermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO zu beachten. Der Data Act verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen und Hindernisse abzubauen. Für Berufsgeheimnisträger kommen besondere Anforderungen an die Einbindung von Dienstleistern hinzu (§ 203 StGB). Die mietrechtliche Einordnung von Softwarenutzung über das Netz durch den BGH wirkt sich auf Mängelrechte und Kündigung aus.
Bedeutung für Sie
Wichtig sind Verfügbarkeit, Speicherort der Daten, Sicherheitsstandards, Haftungsgrenzen und die Möglichkeit, Daten jederzeit zu exportieren. Standardverträge großer Anbieter sind kaum verhandelbar; umso wichtiger ist es, sie vor dem Einsatz für kritische Prozesse genau zu prüfen.
Mehr dazu: IT-Recht
Rechtsgrundlagen
- Art. 28 DSGVO Normtext Art. 28 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu Art. 28 DSGVO
- Art. 44 DSGVO Normtext Art. 44 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 203 StGB Normtext § 203 StGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 535 BGB Normtext § 535 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
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