IT-Outsourcing: Bedeutung und Definition
Definition: Beim IT-Outsourcing übertragen Unternehmen den Betrieb von IT-Systemen, Rechenzentren, Anwendungen oder Supportleistungen ganz oder teilweise auf externe Dienstleister. Rechtlich handelt es sich meist um einen typengemischten Vertrag mit dienst-, werk- und mietvertraglichen Elementen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nötig, bei Dienstleistern außerhalb der EU zusätzlich eine Grundlage für den Drittlandtransfer. Für Finanzunternehmen gilt seit dem 17.01.2025 die Verordnung über die digitale operationale Resilienz (DORA, VO (EU) 2022/2554) mit detaillierten Vorgaben für Verträge mit IKT-Drittdienstleistern. Unternehmen, die unter die NIS-2-Regeln fallen, müssen auch die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen. Die Rückübertragung von Daten und Know-how sollte schon bei Vertragsschluss geregelt werden.
Bedeutung für Sie
Zentrale Vertragsbestandteile sind Service Level Agreements, Regelungen zu Datensicherheit und Auftragsverarbeitung, Audit- und Kontrollrechte sowie eine Exit-Strategie für das Vertragsende. Das Unternehmen bleibt gegenüber Kunden und Aufsicht für seine Pflichten verantwortlich, auch wenn ein Dienstleister sie erfüllt.
Mehr dazu: IT-Vertrag und Softwarevertrag
Rechtsgrundlagen
- Art. 28 DSGVO Normtext Art. 28 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu Art. 28 DSGVO
- VO (EU) 2022/2554 Normtext VO (EU) 2022/2554 (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 611 BGB Normtext § 611 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 611 BGB
- § 631 BGB Normtext § 631 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.