Abmahnung: Bedeutung und Definition
Definition: Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Sie ist regelmäßig mit der Forderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten des Abmahnenden zu erstatten.
Bedeutung für Sie
Prüfen Sie Fristen und Vorwurf sofort, aber unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Viele Abmahnungen sind ganz oder teilweise unberechtigt, zu weit formuliert oder überhöht berechnet.
Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen
Rechtsgrundlagen
- § 13 UWG Normtext § 13 UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 19 Urteile zu § 13 UWG
- § 97a UrhG Normtext § 97a UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 5 Urteile zu § 97a UrhG
- § 14 MarkenG Normtext § 14 MarkenG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 5 Urteile zu § 14 MarkenG
- § 1004 BGB Normtext § 1004 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 9 Urteile zu § 1004 BGB
- § 823 BGB Normtext § 823 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 27 Urteile zu § 823 BGB
Passende Urteile
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