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Abmahnung: Bedeutung und Definition

Definition: Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Sie ist regelmäßig mit der Forderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten des Abmahnenden zu erstatten.

Bedeutung für Sie

Prüfen Sie Fristen und Vorwurf sofort, aber unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Viele Abmahnungen sind ganz oder teilweise unberechtigt, zu weit formuliert oder überhöht berechnet.

Mehr dazu: Abwehr von Abmahnungen

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