Hostprovider-Haftung: Bedeutung und Definition
Definition: Hostprovider, etwa Plattformen, Foren oder Cloud-Speicher, sind für fremde Inhalte nicht verantwortlich, solange sie keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben. Nach Kenntnis müssen sie zügig handeln. Eine allgemeine Pflicht, Inhalte vorab zu überwachen, besteht nicht.
Bedeutung für Sie
Betreiber brauchen ein funktionierendes Melde- und Prüfverfahren. Betroffene erreichen Löschungen am schnellsten mit einer konkreten, belegten Meldung.
Mehr dazu: Social-Media-Recht
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuGH YouTube/Cyando: Plattformbetreiber nehmen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe vorEuGH (Große Kammer), 22.06.2021, Az. C-682/18 und C-683/18
- EuGH Glawischnig: Hostprovider kann zur weltweiten Löschung sinngleicher Inhalte verpflichtet werdenEuGH (Dritte Kammer), 03.10.2019, Az. C-18/18
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.