Zum Inhalt springen
DEEN

Haftung auf Online-Marktplätzen: Bedeutung und Definition

Definition: Wer auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay verkauft, haftet als Händler für den Inhalt seines Angebots, auch wenn der Marktplatz die Produktseite technisch gestaltet oder andere Händler sie mitbearbeiten. Der Betreiber des Marktplatzes haftet daneben nach den Regeln für Hostprovider und dem Digital Services Act.

Der BGH hat entschieden, dass ein Händler, der sich an ein bestehendes Amazon-Angebot anhängt, für dessen Inhalt verantwortlich ist und das Angebot auf Änderungen durch Dritte überwachen muss (Urteil vom 03.03.2016, I ZR 140/14, Angebotsmanipulation bei Amazon). Der EuGH hält es für möglich, dass ein Marktplatzbetreiber, der eigene und fremde Angebote einheitlich präsentiert, eine fremde Marke selbst benutzt (Urteil vom 22.12.2022, verbundene Rechtssachen C-148/21 und C-184/21, Louboutin). Für Plattformen gelten zudem die Pflichten zur Händlernachverfolgbarkeit nach Art. 30 DSA.

Bedeutung für Sie

Händler müssen Angebote regelmäßig kontrollieren, weil fremde Änderungen an einer gemeinsam genutzten Produktseite auch ihnen zugerechnet werden können. Typische Fehlerquellen sind falsche Markenangaben, irreführende Preisempfehlungen, fehlende Grundpreise und unvollständige Pflichtinformationen.

Mehr dazu: E-Commerce

Rechtsgrundlagen

Passende Urteile

Zur Urteilsdatenbank

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.