Haftungsbeschränkung in IT-Verträgen: Bedeutung und Definition
Definition: Haftungsbeschränkungen begrenzen, wofür und bis zu welcher Höhe ein IT-Anbieter bei Fehlern, Ausfällen oder Datenverlust einsteht, etwa durch Haftungshöchstbeträge oder den Ausschluss mittelbarer Schäden. In Standardverträgen sind sie nur eingeschränkt wirksam.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden nicht ausgeschlossen werden (§ 309 Nr. 7 BGB); diese Wertung gilt über § 307 BGB weitgehend auch im unternehmerischen Verkehr. Unwirksam ist außerdem eine Begrenzung der Haftung für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die den Vertragszweck gefährdet (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Haftung für Vorsatz kann nie im Voraus ausgeschlossen werden (§ 276 Abs. 3 BGB), ebenso wenig die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHaftG). In individuell ausgehandelten Verträgen besteht mehr Spielraum; das Aushandeln muss aber nachweisbar sein.
Bedeutung für Sie
Haftungsklauseln gehören zu den wichtigsten Verhandlungspunkten in jedem IT-Vertrag. Prüfen Sie, ob die Obergrenze zum Risiko passt, ob Datenverlust und Datenschutzverstöße erfasst sind und ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält.
Mehr dazu: IT-Vertrag und Softwarevertrag
Rechtsgrundlagen
- § 307 BGB Normtext § 307 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 5 Urteile zu § 307 BGB
- § 309 Nr. 7 BGB Normtext § 309 Nr. 7 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 276 BGB Normtext § 276 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 14 ProdHaftG Normtext § 14 ProdHaftG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
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