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EVB-IT: Bedeutung und Definition

Definition: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) sind Musterverträge, die der Bund für den Einkauf von Hardware, Software, Cloud- und IT-Dienstleistungen durch die öffentliche Hand herausgibt. Es gibt sie für verschiedene Vertragstypen, etwa Kauf, Überlassung, Erstellung, System, Pflege, Dienstleistung und Cloud.

Die EVB-IT ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte grundsätzlich zum Vertragsbestandteil machen (§ 29 VgV). Sie sind Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und unterliegen daher der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB). Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters werden regelmäßig ausgeschlossen; Abweichungen sind nur in den dafür vorgesehenen Feldern und Anlagen möglich. Gerade bei Haftungsobergrenzen, Nutzungsrechten am Quellcode und Mitwirkungspflichten lohnt sich ein genauer Blick vor der Angebotsabgabe.

Bedeutung für Sie

Wer an öffentliche Auftraggeber liefert, muss in der Regel auf Basis der EVB-IT anbieten. Prüfen Sie vor der Angebotsabgabe, welcher Vertragstyp passt und welche Haftungs-, Nutzungsrechts- und Mängelregeln Sie damit übernehmen.

Mehr dazu: IT-Vertrag und Softwarevertrag

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.