Kostendeckelung: Bedeutung und Definition
Definition: Für bestimmte Abmahnungen begrenzt das Gesetz die erstattungsfähigen Anwaltskosten, etwa bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen auf einen Gegenstandswert von 1.000 Euro. Bei bestimmten Wettbewerbsverstößen ist der Erstattungsanspruch ganz ausgeschlossen.
Bedeutung für Sie
Gerade bei Filesharing- oder Bildrechtsabmahnungen gegen Privatpersonen sind die verlangten Kosten oft zu hoch.
Mehr dazu: Filesharing (Leistungsseite)
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuGH: Abmahnkosten beim Filesharing sind „sonstige Kosten“ – Deckelung bei Privatpersonen zulässigEuGH (Zehnte Kammer), 28.04.2022, Az. C-559/20
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