Abofalle und Vertragslaufzeit: Bedeutung und Definition
Definition: Eine Abofalle liegt vor, wenn Verbraucher unbemerkt in einen kostenpflichtigen Dauervertrag gelockt werden, etwa über ein scheinbar kostenloses Probeangebot. Das Gesetz begegnet dem mit der Button-Lösung (§ 312j Abs. 3 BGB) und mit Grenzen für Laufzeiten in AGB (§ 309 Nr. 9 BGB).
Seit dem 01.03.2022 gilt nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge: Eine stillschweigende Verlängerung um feste Zeiträume ist in AGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, und die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB). Seit dem 01.07.2022 müssen Unternehmen, die online Verträge anbieten, zudem einen Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB). Wer mit einem kostenlosen Testzeitraum wirbt, muss klar und vor der Bestellung darüber informieren, dass und wann daraus ein kostenpflichtiges Abonnement wird.
Bedeutung für Sie
Ein Bestellbutton muss eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, etwa mit den Worten zahlungspflichtig bestellen; sonst kommt kein Vertrag zustande. Abonnements dürfen in AGB höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit haben und sich nach Ablauf nur noch auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit verlängern.
Mehr dazu: E-Commerce
Rechtsgrundlagen
- § 309 Nr. 9 BGB Normtext § 309 Nr. 9 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 312j BGB Normtext § 312j BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 312k BGB Normtext § 312k BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 312k BGB
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.