Berechtigtes Interesse: Bedeutung und Definition
Definition: Das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erlaubt eine Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung, wenn sie zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen.
Der EuGH prüft drei Stufen: ein berechtigtes Interesse, die Erforderlichkeit der Verarbeitung und die Abwägung mit den Grundrechten der Person (Urteil vom 04.07.2023, C-252/21, Meta Platforms). Mit Urteil vom 04.10.2024 (C-621/22, Koninklijke Nederlandse Lawn Tennisbond) stellte er klar, dass auch ein rein kommerzielles Interesse berechtigt sein kann. Maßgeblich sind die vernünftigen Erwartungen der Betroffenen. Gegen eine Verarbeitung auf dieser Grundlage kann die Person Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einlegen, gegen Direktwerbung jederzeit und ohne Begründung.
Bedeutung für Sie
Typische Anwendungsfälle sind Betrugsprävention, IT-Sicherheit, Direktwerbung an Bestandskunden und die Durchsetzung von Forderungen. Halten Sie die Abwägung schriftlich fest und informieren Sie in der Datenschutzerklärung über das konkrete Interesse.
Mehr dazu: Datenschutzrecht
Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Normtext Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 23 Urteile zu Art. 6 DSGVO
- Art. 21 DSGVO Normtext Art. 21 DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 2 Urteile zu Art. 21 DSGVO
- Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO Normtext Art. 13 Abs. 1 lit. d DSGVO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 4 Urteile zu Art. 13 DSGVO
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- EuGH: Verkauf von Mitgliederdaten an Sponsoren – berechtigtes Interesse nach DSGVO muss rechtmäßig seinEuGH (Neunte Kammer), 04.10.2024, Az. C-621/22
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