Creative-Commons-Lizenz: Bedeutung und Definition
Definition: Creative-Commons-Lizenzen sind standardisierte Lizenzen, mit denen Urheber jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumen, verbunden mit Bedingungen wie Namensnennung (BY), Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA), nicht kommerzieller Nutzung (NC) oder ohne Bearbeitung (ND).
Das Urhebergesetz lässt die unentgeltliche Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts für jedermann ausdrücklich zu (§ 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG). Nach den Bedingungen der Version 4.0 endet die Lizenz bei einem Verstoß automatisch, lebt aber wieder auf, wenn der Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis behoben wird. Ältere Lizenzversionen sehen diese Heilung nicht vor; die Version steht in der Lizenzangabe.
Bedeutung für Sie
Wer ein CC-lizenziertes Bild oder Video nutzt, muss die Bedingungen genau einhalten; bewährt hat sich die Angabe von Titel, Urheber, Quelle und Lizenz mit Link. Wird eine Bedingung verletzt, fehlt das Nutzungsrecht und die Nutzung ist rechtswidrig.
Mehr dazu: Lizenzierung
Rechtsgrundlagen
- § 31 UrhG Normtext § 31 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 32 Abs. 3 UrhG Normtext § 32 Abs. 3 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 32 UrhG
- § 13 UrhG Normtext § 13 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 13 UrhG
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.