Copyleft: Bedeutung und Definition
Definition: Copyleft bezeichnet eine Bedingung in Open-Source-Lizenzen, nach der veränderte oder weiterverbreitete Fassungen der Software wieder unter derselben Lizenz stehen und mit Quellcode weitergegeben werden müssen. Bekannte Copyleft-Lizenzen sind GPL, LGPL und AGPL.
Open-Source-Lizenzen sind urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumungen unter Bedingungen; wer die Bedingungen verletzt, nutzt die Software ohne Recht und begeht eine Urheberrechtsverletzung mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (§§ 69c, 97 UrhG). Das Gesetz erkennt ausdrücklich an, dass Urheber jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumen können (§ 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG). Strenges Copyleft wie die GPL erfasst abgeleitete Werke, schwaches Copyleft wie die LGPL grundsätzlich nur die Bibliothek selbst. Die AGPL löst Pflichten bereits bei der Bereitstellung über ein Netzwerk aus, etwa bei SaaS.
Bedeutung für Sie
Wer Copyleft-Komponenten in eigene Produkte einbaut, muss unter Umständen eigenen Quellcode offenlegen. Prüfen Sie vor dem Einsatz, wie die Komponente eingebunden wird und ob Ihr Vertriebsmodell eine Weitergabe darstellt.
Mehr dazu: Open-Source-Recht
Rechtsgrundlagen
- § 69c UrhG Normtext § 69c UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 97 UrhG Normtext § 97 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 19 Urteile zu § 97 UrhG
- § 32 UrhG Normtext § 32 UrhG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 32 UrhG
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