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Nutzungsrecht und Lizenz: Bedeutung und Definition

Definition: Der Urheber kann anderen das Recht einräumen, sein Werk auf bestimmte Arten zu nutzen, einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt. Im Zweifel wird nur so viel übertragen, wie der Vertragszweck erfordert.

Bedeutung für Sie

Regeln Sie in Verträgen mit Agenturen, Fotografen und Entwicklern ausdrücklich, welche Rechte Sie erhalten.

Mehr dazu: Lizenzierung

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.